Wärmebrücken

Wärmebrücken sind örtlich begrenzte, punkt- oder linienförmige, beziehungsweise flächige, wärmetechnische Schwachstellen in der Gebäudehülle.

Diese entstehen unter anderem

  • durch die Bauteilgeometrie
  • beim Anschluss unterschiedlicher Bauteile aneinander
  • durch den Einsatz von Baustoffen mit unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit.

Im Bereich von Wärmebrücken in Außenbauteilen beheizter Räume treten erhöhte beziehungsweise zusätzliche Wärmeabflüsse auf. Das hat zur Folge, dass die raumseitige Oberflächentemperatur stark absinkt.

Neben einem erhöhten Heizwärmebedarf führen mangelhaft ausgeführte Wärmebrücken dazu, dass sich an den betroffenen Stellen Feuchtigkeit ansammelt und sich Schimmel bildet.

Bei der Sanierung und der Errichtung eines Gebäudes muss gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) „der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten“ werden.

In den Normen DIN 4108-2 Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und DIN 4108-3 klimabedingter Feuchteschutz werden grundsätzliche Mindestanforderungen an der Ausführung von Wärmebrücken spezifiziert. Es werden Grenzwerte für minimale Oberflächentemperaturen festgelegt, die ein gesundes Wohnklima und den Bautenschutz garantieren sollen.

Bei der der energetischen Bilanzierung von Gebäuden gemäß DIN18599, zum Beispiel bei einer Effizienzhausberechnung, muss der Einfluss von Wärmebrücken berücksichtigt werden.

Die Bewertung der Wärmebrücken sind in vielen Fällen entscheidend für das Erreichen einer angestrebten Effizienzhausstufe. 

Für die Bewertung der Wärmebrücken im Rahmen der Bilanzierung von Gebäuden werden die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl gestellt:

Variante 1: 

pauschaler Zuschlag von 0,1 W/m²K ohne Nachweis für die gesamte Wärmeübertragende Umfassungsfläche

Variante 2:

pauschaler Zuschlag von 0,05 W/(m²K) bei gegebener Vergleichbarkeit der Wärmebrücken mit vorhandenen Wärmebrückenkatalogen z.B. nach DIN 4108, Beiblatt 2 (Gleichwertigkeitsnachweis)

Variante 3:

detaillierter Nachweis der Wärmebrücken; Ermittlung des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Ψ-Wert)

Die Bilanzierung mit einem pauschalen Zuschlag von 0,10 W/m²K führt zu einem ungünstigen Ergebnis. Bei einer Außenwand mit einem U-Wert von 0,20 W/m²K würde das einen Aufschlag von 50 % bedeuten. Der pauschale Zuschlag von 0,05 W/m²K ist hier schon besser. Häufig ist die Vergleichbarkeit einzelner Baudetails mit denen in Wärmebrückenkatalogen (z.B. DIN 4108 Beiblatt 2) jedoch nicht gegeben. Bei einem detaillierten Nachweis werden alle Wärmebrücken und deren Länge erfasst. 

Mit der Hilfe von Wärmebrückensoftware wird der Wärmestrom und ein Wärmedurchgangskoeffizient jeder einzelnen Wärmebrücke berechnet. Durch eine detaillierte Berechnung werden häufig deutlich niedrigere Wärmebrückenzuschläge erreicht. Besonders im Holzbau fallen die Zuschläge oft kleiner als 0,01 W/m²K aus.

Benötigen Sie eine Effizienzhausberechnung mit einem Wärmebrückennachweis in Form eines Gleichwertigkeitsnachweises oder einer detaillierten Berechnung?

Möchten Sie vor der Umsetzung von einzelnen Baudetails prüfen oder optimieren?

Haben Sie Schimmel in der Wohnung? Sie möchten die Ursache herausfinden und Gegenmaßnahmen ergreifen?

Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an. Gerne erstelle ich Ihnen dazu ein individuelles Angebot.