Energieausweis

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist ein Energieausweis für alle Gebäude verpflichtend.  Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Immobilienmakler müssen bei Verkauf, Vermietung, und Verpachtung den Energieausweis in Immobilienanzeigen mit veröffentlichen. Käufer, Mieter und Pächter sollen anhand der enthaltenen Informationen den Energiestandard eines Gebäudes erkennen und verschiedene Gebäude miteinander vergleichen können.

In den folgenden Fällen wird ein Energieausweis benötigt:

  • Neubau
  • Änderung von Außenbauteilen, wenn der Flächenanteil größer als 10 %
  • Verkauf
  • Gründung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Vermietung, Verpachtung
  • öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr

Der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Bei den Energieausweisen wird grundsätzlich zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen unterschieden.

Bei einem Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes für Heizung und Warmwasser anhand der letzten drei Abrechnungsperioden berechnet. Dabei werden die Witterungsverhältnisse und ggf. Leerstand in den jeweiligen Zeiträumen berücksichtigt.

Bei dem Bedarfsausweis werden der energetische Zustand der Gebäudehülle (Wände, Dach, Boden, Fenster, etc. ) und die Anlagentechnik (Heizung, Lüftungs- und Klimatechnik) untersucht und der Energiebedarf entsprechend berechnet.

Aus der folgenden Abbildung lässt sich ablesen, in welchen Fällen welcher Energieausweis erstellt werden muss.

Kontaktieren Sie mich wenn sie einen Energieausweis oder weitere Informationen benötigen.