Fördermittelberatung und Antragsstellung
Für den Neubau, Umbau und die energetische Sanierung von Gebäuden stehen zahlreiche Fördermittel von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden zur Verfügung. In einigen Fällen sind die Mittel sogar miteinander kombinierbar.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben infrage kommenden Fördermittel, einer Prüfung der Konditionen und der Aufstellung von allen förderfähigen Kosten.
Für die Beantragung der Fördermittel des Bundes ist die Einbindung eines bei der DENA gelisteten Energieeffizienzexperten erforderlich. Hierfür stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Im Rahmen der BEG werden gefördert:
- Einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung sowie Heizungsaustausch bei bestehenden Gebäuden mit einem Zuschuss
- Gesamtsanierung von bestehenden Gebäuden zu Effizienzhäuser mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit und einem Tilgungszuschuss
- Neubau von Effizienzhäuser mit einem KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss
- energetische Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
Weitere Informationen:
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Eigentümer, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, können die Kosten der Sanierung steuerlich geltend machen. Der Steuerbonus gilt 10 Jahre lang – von 2020 bis einschließlich 2029. Die Bedingungen des Steuerbonus für private Eigentümer sind im §35c Einkommenssteuergesetz (EstG) festgelegt.
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